Kästli & Mathys Storen AG
Grossmatte 28
6014 Luzern / Littau
Tel. 041 250 23 47
Fax 041 250 41 30

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

  1. Diese Bestimmungen gelten für alle Kundengeschäfte der Kästli & Mathys Storen AG, soweit keine besonderen vertraglichen Abmachungen getroffen werden.
  2. Ergänzend finden die Allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverbandes SIA (SIA-Norm 118) sowie die SIA-Norm 342 (oder deren Nachfolger) Anwendung.
  3. Ohne entsprechende Steuerung dürfen Storenanlagen bei folgenden Witterungs-einflüssen nicht benutzt bzw. müssen eingezogen werden:
    • Wind (produkteabhängig)
    • Vereisung
    • teilweise Regen/Schnee (abhängig von Produkt/Gefälle)
    • Hagel

Unsere Leistungen

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung der Kästli & Mathys Storen AG.
  2. Die Kästli & Mathys Storen AG sichert die Verwendung hochwertiger Materialien und eine einwandfreie Verarbeitung nach dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Stand der Technik zu. Sie gewährleistet die rechtzeitige Ausführung der Arbeiten. Die vereinbarten Fristen und Termine beginnen zu laufen, wenn uns alle von Ihnen, für die Fabrikation nötigen Entscheide wie Produkt, Spezifikation und Farbe schriftlich vorliegen.
  3. Die Garantie im Sinne einer Gewährleistung beträgt ab Rechnungsdatum zwei Jahre. Mängel und Fehler sind sofort nach deren Entdeckung der Nummer 041 250 23 47 zu melden.

Ihre Leistungen

  1. Für die Montage und die Garantieleistungen ermöglichen Sie uns den ungehinderten Zugang zum Montageort. Dies bedeutet, dass allfällige Gerüstkosten und Hilfsmittel für einen ungehinderten und sicheren Zugang zu Ihren Lasten gehen.
  2. Die Elektroanschlüsse müssen von einem lizenzierten Elektriker ausgeführt bzw. die Elektrogeräte von einem lizenzierten Elektriker angeschlossen werden.
  3. Sie verpflichten sich zur rechtzeitigen und vollständigen Bezahlung des vereinbarten bzw. aufgrund des definitiven Ausmasses festgesetzten Preises. Barrückbehalte sind nicht zulässig.
  4. Mehr- oder Minderlieferungen können den Einheitspreis gemäss SIA-Richtlinien verändern.
  5. Vorbehältlich einer Bonitätsprüfung beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage netto.
  6. Bei Aufträgen ab netto CHF 20‘000.00 werden 1/3 bei Bestellung, 1/3 bei Montagebeginn bzw. vereinbarter Lieferbereitschaft als Vorauszahlung, zahlbar innert 14 Tagen, in Rechnung gestellt. Der Restbetrag ist zahlbar 30 Tage nach Rechnungsdatum.
    Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen behalten wir uns die Geltendmachung eines Verzugszinses von 6% p.a. sowie weiteren Schadens vor.
  7. Das von Ihnen unterzeichnete Angebot gilt als Anerkennung des vereinbarten Preises (Art. 82 SchKG)

Gerichtsstandsvereinbarung

Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Kästli & Mathys Storen AG in Luzern ausschliesslich zuständig.